Blutschande

Blutschande

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Blut|schan|de 〈f. 19; Pl. selten〉 Geschlechtsverkehr zw. Verwandten u. Verschwägerten auf- u. absteigender Linie u. zw. Geschwistern; Sy Inzest

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Blut|schan|de, die:
a) (veraltet) Geschlechtsverkehr zwischen engsten Blutsverwandten; Inzest;
b) (nationalsoz.) (in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus) sexuelle Beziehungen zwischen sog. ↑ Ariern (2) u. Juden.

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I
Blutschande,
 
veraltete Bezeichnung für Inzest.
 
II
Blutschande,
 
Inzẹst, der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie sowie zwischen Geschwistern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht (§ 173 StGB); Abkömmlinge und Geschwister werden jedoch nicht bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt waren. § 211 des österreichischen StGB und Art. 213 des schweizerischen StGB enthalten ähnliche Regelungen. Rechtspolitisch ist die Strafbarkeit der Blutschande nicht unumstritten.
 

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Blut|schan|de, die: a) (veraltet) Geschlechtsverkehr zwischen engsten Blutsverwandten; Inzest; b) (nationalsoz.) (in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus) sexuelle Beziehungen zwischen sog. Ariern (2) u. Juden.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Blutschande — Blu̲t·schan·de die; nur Sg; Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten (wie z.B. Geschwistern) ≈ Inzest || hierzu blu̲t·schän·de·risch Adj …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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